Ich sollte eine beglaubigte Kopie des Personalausweises einschicken. Also los zum Einwohnermeldeamt. Aber da war als erstes zu erfahren, da müsse man den Brief vorlegen aus dem deutlich wird, wofür man das braucht.
Also zurück und ein zweiter Versuch.
Und nun hieß es plötzlich. Personalausweise dürften gar nicht als Kopie vorgelegt werden, sondern immer im Original. Deshalb sei eine Beglaubigung einer Ausweiskopie auch gar nicht möglich. Sollte ich also 150 km weit fahren, nur um der Stelle, die die Kopie angefordert hat, das Original vorzulegen?
Schließlich bekam ich einen Stempel, der zwar die Richtigkeit der Kopie bescheinigt, aber halt keine Beglaubigung ist.
Richtig, aber halt nicht amtlich – sondern immerhin „ordnungsbehördlich bescheinigt“.
Muss man das verstehen?
🙂
Mein Mann hat schon öfter Kopien seines Personalausweises
Aber nun hat er einen Neuen, mit dem kann er im Internet einiges tun.